Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Gegenstand des Unternehmens 

Gegenstand des Unternehmens ist die Bearbeitung von Equidenhufen. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von Josefine Göpp (nachstehend „Hufbearbeiter“ genannt) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Pferdebesitzers oder dessen Beauftragten (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.


Geltungsbereich
 
1. Für alle mit der Hufbearbeiter abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte und Aufträge gelten ausschließlich die hiermit genannten Bedingungen. Die Hufbearbeiter erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Hufbearbeiter ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt. 


Vertragsabschluss

1. Ein Vertrag zwischen der Hufbearbeiter und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine persönliche oder fernmündliche Auftragsbestätigung oder schriftlich per E-Mail oder durch Erfüllung des Auftrags seitens der Hufbearbeiter zustande. Die Hufbearbeiter hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von der Hufbearbeiter bestätigt sind.

Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an dem Equiden besitzt.

2. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und saubere Vorstellung der vereinbarten Equiden verantwortlich.

3. Der Auftraggeber hat einen sauberen und trockenen Arbeitsplatz, der wettergeschützt ist, zu stellen. Der Arbeitsplatz sollte einen festen und trockenen Boden und ein Dach haben, und vor dem Wetter (Sonne, Regen, etc.) Schutz bieten.

4. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Sicherheit der sich in den gleichen Räumlichkeiten befindlichen Personen und Sachgegenständen, indem er für eine fachgerechte Anbindung oder Unterbringung des Equiden sorgt.

5. Kann ein Auftrag aus Gründen, die im Verschulden Bereich des Auftraggebers liegt, nicht, nur teilweise oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Dienstleistung dem Auftraggeber trotzdem komplett in Rechnung gestellt.

6. Trifft die Hufbearbeiter keinerlei Verschulden an der fehlerhaften, Teil- oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen sie.


Ort und Zeitpunkt

 


1. Auftraggeber und Hufbearbeiter erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt.

2. Die Hufbearbeiter erbringt ihre Leistung nur, wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte geschäftsfähige Person anwesend ist.

3. Eine Stornierung oder Änderung des vereinbarten Ortes, des Zeitpunktes oder des Equiden (ggf. auch Anzahl der vereinbarten Equiden) ist nur mit Bestätigung durch die Hufbearbeiter gültig.

4. Eine Stornierung oder Änderung des vereinbarten Ortes, des Zeitpunktes oder des Equiden (ggf. auch Anzahl der vereinbarten Equiden) ist mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Hufbearbeiter schriftlich mitzuteilen. Andernfalls werden die vereinbarten Kosten der Dienstleistung zu 100% in Rechnung gestellt. Der Betrag ist innerhalb von 7 Werktagen zu zahlen.

5. Sollte ein Termin gar nicht storniert werden und der Hufbearbeiter erscheint zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort, und der Auftraggeber erscheint nicht oder die Bearbeitung kann nicht oder nur teilweise vorgenommen werden, so werden neben der Dienstleistung auch die angefallenen und zuvor vereinbarten Fahrtkosten zu 100% in Rechnung gestellt. Der Betrag ist innerhalb von 7 Werktagen zu zahlen.

6. Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von 1,5 Stunden vor dem vereinbarten Termin akzeptiert werden.

7. Kann die Leistung aus vorgenannten Gründen nicht erbracht werden, kann ein Schadenersatz in maximaler Höhe des Auftragswertes verlangt werden.

8. Ein Schadensersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt oder offensichtlicher Unmöglichkeit

 



Abnahme

 


1. Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Auftraggeber oder einer von ihm beauftragten geschäftsfähigen Person.

2. Ist der Auftraggeber oder die von ihm beauftragte geschäftsfähige Person zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr anwesend oder verhindert, so gilt die Abnahme als gegeben.

 



Gewährleistung

 


1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige gesundheitliche Verschlechterungen des Equiden, die auf Fehler in der Bearbeitung zurückzuführen sind, unverzüglich, jedoch spätestens am Folgetag nach der Kenntnisnahme durch den Auftraggeber schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.

2 Bei fehlerhafter Bearbeitung der Hufe ist die Hufbearbeiter berechtigt, eine Nachbesserung vorzunehmen, insofern keine Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung besteht. Erst wenn eine Nachbesserung unmöglich oder fehlgeschlagen ist, steht dem Aufraggeber das Recht zur Minderung der Vergütung zu.

3. Die Gewährleistung gilt für eine Dauer von 7 Tagen.
 

Haftung

1. Die Hufbearbeiter haftet nicht für ihre ununterbrochene Erreichbarkeit, ebenso wenig dafür, dass durch die Bearbeitung der Hufe bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Hufbearbeiter nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter der Hufbearbeiter.

3. In allen anderen Fällen haftet der Hufbearbeiter nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

4. Der Hufbearbeiter haftet nur für Schäden, die in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Bearbeitung stehen. Diese müssen innerhalb 24 Stunden der Hufbearbeiter schriftlich bekannt gegeben werden. Andernfalls erlischt die Haftung.

5. Die Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Equiden von Seiten des Eigentümers/Auftraggebers oder einer von ihm beauftragten Person nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird oder im Vorfeld von der Hufbearbeiter auf die möglichen Folgen hingewiesen wurde

Haftungsausschluss

Der Hufbearbeiter haftet nicht für Schäden, die aus der allgemeinen Tiergefahr heraus entstehen. Eben so wenig haftet die Hufbearbeiter für Schäden am Equiden, die das Tier sich selbst zugefügt hat, oder die ihm durch andere als von ihr zugefügt wurden
 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

 


1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Hufbearbeiter.

2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.


Preise

Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten der Hufbearbeiter, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

 

 

 


Zahlungen

1. Die Dienstleistung ist sofort nach Erbringung der Leistung und in voller Höhe in bar oder per Paypal vor Ort zu zahlen.

2. Sollten Rechnungen ausgestellt werden, so sind diese sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von der Hufheilpraktikerin angegebenem Konto oder in bar innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.

3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der LZB zu zahlen.


Sonstiges

 


1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.